ascend — ambulante intensivpflege

Individuelle, ganzheitliche Fachpflege
und Therapie für schwerst erkrankte Menschen
in der Phase F

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von 8:00–20:00 Uhr.

Tel. 05724–39 11 78
E-Mail info@ascend-pflege.de

Durch einen Schicksalsschlag eines nahe stehenden, Ihnen vertrauenden Menschen tragen Sie plötzlich Verantwortung für ganz wesentliche, existentielle Entscheidungen für die Gesundheit, das Leben und die Zukunft Ihres Anvertrauten. Gerade zum Ende des klinischen Aufenthaltes stellen sich diese Fragen besonders, weil Sie jetzt für die langfristige Behandlung und Entwicklung des Betroffenen eine Entscheidung treffen müssen.

Sehr gerne wollen wir Sie auf dem Weg dieser schwierigen Entscheidung mit unserem Behandlungsangebot unterstützen und Ihnen die Sicherheit für eine gute Entscheidung geben.

Unser Leitbild

ascendere (sprich: „askendere“), lat.: „aufwärtsbewegen“.
Mit dem Namen Ascend verbinden wir unseren Anspruch die Gesundheit unserer Patienten zu fördern und zu verbessern. Es ist unser Ziel, eine Rückkehr des Betroffenen zu einem selbstbestimmten Leben – allein oder in der Familie – zu ermöglichen. Unter dieser Prämisse behandeln und versorgen wir unsere Patienten.

Um dieses Ziel zu erreichen arbeiten wir an zwei Aufgaben. Die erste Aufgabe besteht darin, die Kompetenzen der uns anvertrauten Menschen zu erweitern und zu festigen. Auf der anderen Seite arbeiten wir daran, die Fähigkeiten des privaten Umfelds für eine selbstbestimmte, häusliche Lebensführung zu entwickeln und zu stärken.

Ganzheitliche Versorgung

Um unser langfristiges Ziel einer weitestgehend eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung zu erreichen, müssen die Betroffenen erhebliche gesundheitliche Fortschritte machen. Deshalb ist eine langfristige ganzheitlich-individuelle Behandlung des Betroffenen unabdingbar.

Die ganzheitliche Versorgung bedeutet, dass wir die pflegerische Versorgung nicht als eine, isolierte, lediglich zustandserhaltende Pflege verstehen. Vielmehr setzen wir mit unserer neurologischen Fachpflege einen Versorgungsrahmen in den wir Therapien optimal integrieren. Unsere pflegenden Mitarbeiter müssen dafür ein hohes Maß an Sensibilität für die krankheitsbedingten Symptome der Betroffenen haben und darüber hinaus eine gute Eigenwahrnehmung ihres pflegerischen Handelns haben, um in ihren täglichen Versorgungen mögliche Veränderungen und Regungen bei den Betroffenen wahrzunehmen. Durch diese sorgfältige Wahrnehmung können entscheidende Hinweise für neue Therapieansätze gegeben werden, um vorhandene Kompetenzen der Betroffenen zu stärken und Anknüpfungspunkte zu finden verlorene Fähigkeiten erneut sorgfältig aufzubauen und zu festigen. Durch diese enge Verbindung von Therapie und Pflege erleben wir immer wieder entscheidende Entwicklungsschritte bei den Betroffenen.

Individuelle Versorgung

Eine sorgfältige Biografiearbeit ist von zentraler Bedeutung für eine individuelle Versorgung. Die Biografie der Betroffenen bildet für die neurologisch-spezialtherapeutischen Maßnahmen des reformierten SNOEZELENS die wesentliche Grundlage. Deshalb muss sie besonders sorgfältig erhoben werden.

Aus der Biografie werden einzelne markante Erinnerungen abgeleitet die dann durch einen gezielten Reiz wiedererweckt werden sollen. Dies kann zum Beispiel das Foto eines Haustieres sein, der Duft von bekannten Gartenblumen oder die Stimme eines vertrauten Menschen sein. Im Rahmen der SNOEZELEN-Therapie wird sowohl die Erinnerung als auch die Reizsetzung sorgfältig erarbeitet.

Die Biografie muss aber auch in der täglichen Pflege berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die versorgenden Pflegekräfte Vorlieben und Abneigungen kennen müssen und die tägliche Pflege so gestalten, dass sie bei den Betroffenen Wohlbefinden und Zufriedenheit auslösen. Damit unterstützt die Pflege die Therapie und erhöht die Erfolgschancen der Therapie.

Die dargestellte individuelle Versorgung setzt enge Grenzen in der Zahl der zu Versorgenden. Eine Pflegekraft soll nicht mehr als drei Betroffene versorgen. Gleichzeitig sollte sowohl bei den Pflegenden als auch bei den tätigen Therapeuten eine hohe Kontinuität und eine geringe Fluktuation beachtet werden. Einzeltherapien, die durch unterschiedliche Therapeuten erbracht werden, mindern die Erfolgschancen einer Genesung der Betroffenen.

Angepasste Versorgungsstrukturen für eine optimale Entwicklung

Unser Ziel ist die Rückkehr der Betroffenen in die eigene Häuslichkeit wieder zu ermöglichen. Dabei arbeiten wir eng mit dem familiären Umfeld zusammen – aber (zunächst) nicht im familiären Umfeld.

Die Unterstützung der Betroffenen durch ihre nächsten Angehörigen und Freunde können wichtige Hilfen auf dem Weg zurück ins Leben sein. Wichtig ist jedoch, dass die Beziehungen zu dem Betroffenen positiv und unbelastet bleiben. Bei Versorgungen im familiären Umfeld gelingt es oftmals nicht, die mit der Erkrankung einhergehenden Belastungen auszublenden. Durch die ständige Anwesenheit von Pflegepersonal ist das Privatleben der Familie eingeschränkt.

Um das familiäre Umfeld zu entlasten bieten wir in allen unseren Versorgungsangeboten mit unseren Betreuungsleistungen und unseren Dienstleistungen rund um die Haushaltsführung die Möglichkeit, dass die Familie sich auf die Zuneigung zu ihrem verletzten Angehörigen konzentrieren kann. Dabei können die Angehörigen jederzeit entscheiden, in welchem zeitlichen Umfang sie ihren Betroffenen begleiten und sich zurückziehen, wenn Traurigkeit sie belastet.

Daneben unterstützen wir die Angehörigen bei Kontakten zu den verschiedenen Leistungsträgern. Wir wollen die wirtschaftlichen Grundlagen der Familien sichern, damit die für den Genesungserfolg so wichtige Beziehung zwischen unserem Patienten und seiner Familie nicht mit den wirtschaftlichen Sorgen der Familie belastet und beeinträchtigt wird. Die Familie muss geschützt werden, durch die Erkrankung des Angehörigen wirtschaftlich überbeansprucht zu werden.

Im Rahmen der individuellen Behandlung tauschen wir uns regelmäßig zwischen allen Beteiligten über erreichte Entwicklungen und geplante weitere Fortschritte aus. Wir binden dabei die Angehörigen eng in die pflegerische und therapeutische Versorgung ein, damit sie eine realistische Erfahrung und Vorstellungen zu den Herausforderungen der alltäglichen Versorgung entwickeln können. Beide Seiten – Angehörige und Betroffener – sollen kontinuierlich miteinander abgeglichen werden, um zu erkennen, ob – und in welchem Umfang – eine Rückkehr in die Familie oder eine eigene Haushaltsführung für den Betroffenen möglich ist.

Abweichend von den meisten Pflegediensten arbeiten wir in drei unterschiedlichen Versorgungsstrukturen, die aufeinander aufbauen und zu dem jeweiligen Entwicklungsstand des Betroffenen optimale Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Genesung bieten. Alle Angebote haben einen ganzheitlichen Behandlungsansatz und sind darauf ausgerichtet stets die Möglichkeit für eine individuelle Behandlung des Betroffenen zu gewährleisten.

Behandlungsangebote

Behandlungsangebot 1 

1:1-Versorgung im Einzelpflege-Appartement

Behandlungsangebot 2

Intensiv-Wohn­gemeinschaft

Behandlungsangebot 3

Versorgung in der Rehabilitations-WG

Behandlungsangebot 1

1:1-Versorgung im
Einzelpflege-Appartement

Die Versorgung in einem Einzelappartement mit einer 1:1-Versorgung stellt den Einstieg in die Ascend-Behandlung dar. Von einer 1:1-Versorgung spricht man, wenn der Betroffene umfänglich, also 24 Stunden am Tag, von einer Pflegefachkraft versorgt wird.

Die 1:1-Versorgung schließt sich unmittelbar an einen akutklinischen Aufenthalt an. Das Ziel dieser Behandlungsphase ist, dass ein ganzheitlicher, umfänglicher Gesundheitsstatus des Betroffenen erstellt wird und ein weiterführender Therapie- und Pflegeplan aufgebaut wird. Im Rahmen dieser Planung sollen konkrete Behandlungsziele und die entsprechenden Behandlungsmaßnahmen festgelegt werden und in einer gemeinsamen Fallbesprechung zwischen Angehörigen, Betreuern, Ärzten, Pflegenden und Therapeuten abgestimmt werden.

In vielen Fällen wird diese Versorgungsform von Familien beansprucht, die ihren betroffenen Angehörigen in der ursprünglichen Häuslichkeit versorgt wissen wollen. Dabei gelingt es häufig nicht, die zuvor beschriebenen Ziele zu erreichen. Die förderliche Wirkung des familiären Umfelds wird oftmals beeinträchtigt durch die Störungen der familiären Privatsphäre durch die wechselnden Pflegekräfte. Ebenso ist die Koordination ergänzender Hilfen, insbesondere der Therapien, oftmals erschwert. In der Folge können gesundheitliche Fortschritte zumeist nicht optimal realisiert werden.

Bei Ascend wird diese Versorgungsform zum Einstieg in einen weiterführenden Behandlungsweg eingesetzt. Der Betroffene wohnt dabei nicht in seiner ursprünglichen, familiären Häuslichkeit, sondern bezieht für den Zeitraum dieser Behandlungsphase ein Einzelpflegeappartement, das nach den besonderen Bedürfnissen des Erkrankten unter neurologisch-fachpflegerischen Aspekten eingerichtet werden kann. Dadurch können bei dieser Versorgung die Reizexpositionen des Betroffenen optimal gesteuert werden. Gleichzeitig kann das familiäre Umfeld, zum Beispiel durch Übernachtungsmöglichkeiten, umfänglich integriert werden. Damit kann im Gegensatz zur häuslichen Versorgung vermieden werden, dass die Privatsphäre der Angehörigen durch wechselndes Pflegepersonal belastet wird.

Bei der pflegerischen Versorgung soll nicht nur die Stabilität der Vitalfunktionen gefördert werden. Vielmehr soll vor allem der neurologische Status des Betroffenen sorgfältig ermittelt und entwickelt werden. Dazu müssen die Pflegekräfte besonders geschult sein und über eine umfängliche Kenntnis der Krankheit verfügen und eine besondere Sensibilität für das eigene Handeln haben. Konkret müssen sich die Pflegekräfte der durch ihre Behandlung ausgelösten Reize bewusst sein, damit sie erkennen können, ob der Betroffene auf diese Reize Reaktionen zeigt. Der besondere Anspruch der neuro­logischen Fachpflege besteht darin, sich nicht auf das Einstellen maschineller Hilfen zu beschränken. Die neurologische Fachpflege dient vielmehr dazu, täglich die Hirntätigkeiten des Betroffenen anzuregen, Reaktionen wahrzunehmen und positive Entwicklungen aufzunehmen und gezielt zu verstärken. Dies geschieht durch individuelle Reizsetzungen als auch durch rituelle, strukturierte Handlungen der Pflegenden.

Gleichzeitig fällt in diese Behandlungsphase die Erstellung der Biografie des Betroffenen. Diese Arbeit ist deshalb besonders wichtig, weil auf der Grundlage der Biografie gezielt individuelle Reize gesetzt werden können. An dieser Stelle ist ein intensiver Austausch zwischen den Pflegenden und den Angehörigen und Freunden – dem sozialen Umfeld des Betroffenen – erforderlich. Dieser intensive Austausch trägt auch dazu bei, dass die Angehörigen ein besseres Verständnis für die Erkrankung des Betroffenen entwickeln können. Die Biografie bildet die Grundlage für die individuelle Behandlung des Betroffenen.

Besonders unterstützt wird die neurologische Fachpflege dabei durch die reformierte Snoezelen-Therapie nach Dennerlein. Dabei wird der Betroffene durch besonders geschultes Personal im Rahmen einer ganzheitlichen Sinnes- und Wahrnehmungsförderung auf biografisch, milieuthera­peu­tischer Basis in einem speziellen Therapieraum durch gezielte Reizsetzungen gefordert und gefördert.

Konkret könnte dieser Reiz das Einspielen eines bekannten Musiktitels sein, der Duft eines früher benutzten Parfums oder das Bild eines Haustiers sein. Wichtig ist dabei, dass der Reiz einen ganz individuellen Anknüpfungspunkt zum Leben des Betroffenen darstellt. Die sorgfältige Biografiearbeit ist deshalb von zentraler Bedeutung für das Vordringen in das vorhandene Bewusstsein des Betroffenen.

Die jederzeitige Anwesenheit einer Pflegefachkraft in dieser Behandlungsphase wird neben der Snoezelen-Therapie durch weitere therapeutische Kompetenzen ergänzt. Grundlegend werden von Physiotherapeuten und Ergotherapeuten Therapien erbracht. Logopäden werden zur Unterstützung des Betroffenen für den Umgang mit einem Tracheostoma bei Bedarf beteiligt.

Die Behandlungsphase endet spätestens nach sechs Monaten mit einer Fallbesprechung. An der Fallbesprechung sollen die Pflegekräfte, die Therapeuten, die Angehörigen und die behandelnden Ärzte teilnehmen. Dabei wird der bisherige Krankheitsverlauf dargestellt und bereits erreichte Fortschritte geschildert. Der weiterführende Behandlungsplan wird vorgestellt und die Behandlungsziele und Behandlungsmaßnahmen werden zwischen den Beteiligten diskutiert und verabschiedet.

Mit der Verabschiedung des Behandlungsplans wird die Behandlung des Betroffenen in der Intensiv-WG fortgesetzt.

Behandlungsangebot 2

Intensiv-Wohngemeinschaft

Nach dem Abschluss der Behandlungsphase im Einzelappartement schließt sich die Behandlung in einer Intensiv-Wohngemeinschaft (Intensiv-WG) an. Das Ziel dieser Behandlungsphase ist, dass die Betroffenen von maschinellen Hilfen entwöhnt werden und die Eigenkontrolle über die Vitalfunktionen erlangen. Gleichzeitig ist die personelle Ausstattung mit der jederzeitigen Anwesenheit einer Pflegefachkraft mit der Zusatzqualifikation zur außerklinischen Heimbeatmung weiterhin geeignet, komplexe pflegerische Versorgungen der Beatmungspflege zu gewährleisten.

Ein Leben in Gemeinschaft wirkt sich positiv auf den Genesungsprozess der Betroffenen aus. Dementsprechend bietet eine Wohngemeinschaft einen geeigneten Rahmen, um den Genesungsprozess der Betroffenen weiter zu befördern. Die Wohngemeinschaft eröffnet damit Möglichkeiten die in der (häuslichen) 1:1-Versorgung nicht realisiert werden können.

Bei der Versorgung in einer Intensiv-WG verfügt jeder Betroffene weiterhin über ein eigenes, nach seinen individuellen Bedürfnissen einzurichtendes Zimmer. Dementsprechend kann jederzeit eine Rückzugsmöglichkeit gewährleistet werden. Daneben besteht aber auch die Möglichkeiten, in Gemeinschaftsbereichen eine Lebensgemeinschaft wahrzunehmen.

Ascend versorgt dabei nur Betroffene, die in einer Wohngemeinschaft mit maximal sechs Betroffenen leben. Der Hintergrund ist, dass nach den aktuellen Erfahrungen größere Wohngemeinschaften nicht mehr die positive fördernde Wirkung eines häuslichen Umfeldes bieten. Größere Wohngemeinschaften können Überforderungen des Betroffenen begründen. Ebenso wird es schwieriger wegen der höheren Personalfluktuationen den intensiven, individuellen Kontakt zwischen Pflegenden und Betroffenen aufrechtzuerhalten. Abschließend sind auch die Möglichkeiten der Angehörigen untereinander ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen in größeren Gruppen erschwert.

Wie auch bei der Versorgung in einem Einzelappartement wird die Häuslichkeit der Angehörigen nicht durch die Anwesenheit des pflegenden Personals belastet. Die Rückzugsmöglichkeiten ins Private bleiben für die Angehörigen erhalten und helfen in Fällen drohender Überforderungen, sich wichtige Freiräume zu verschaffen. Die Beziehung zwischen dem Betroffenen und seinen Angehörigen soll dadurch unbelastet und positiv erhalten bleiben.

Die Fortführung des Genesungsprozesses in der Intensiv-WG wird durch die Verstärkung therapeutischer Hilfsangebote forciert. Dabei sollen über den Tag dauernd ergotherapeutische und physiotherapeutische Kompetenzen zur Verfügung stehen.

Neben diesen bereits in der 1:1-Versorgung angewandten Therapien werden die logopädischen Kompetenzen ebenfalls verstärkt. Dabei wird die Logopädie nunmehr unter veränderten Zielsetzungen als in der 1:1-Versorgung im Einzelappartement eingesetzt. Im Rahmen der 1:1-Versorgungen geht es vor allem um die Stabilisierung der Atmung unter den Bedingungen maschineller Unterstützungen. In der Intensiv-WG wird die Entwöhnung von den maschinellen Hilfen vorbereitet und therapeutisch begleitet. Neben der Entwöhnung von der maschinellen Unterstützung wird natürlich auch das Wiedererlangen der Schluckkompetenz und das Sprechen logopädisch begleitet.

Das erfolgreiche Weaning, also die Entwöhnung von maschinellen Hilfen, sowie die Wiedererlangung der Schluckkompetenz und idealerweise der Sprachfähigkeit stellen die Grundbedingungen für die nächste Stufe der Weiterbehandlung in einer Integrations-WG dar.

Sofern die Unterstützung der Atmung weiterhin erforderlich bleibt kann dies auch zustandserhaltend in der Intensiv-WG langfristig erfüllt werden. Die Entwöhnung von maschinellen Hilfen bleibt aber auch in längeren Behandlungsphasen in der Intensiv-WG das Behandlungsziel.

Behandlungsangebot 3

Versorgung in der
Rehabilitations-WG

Nach einer erfolgreichen Entwöhnung der Betroffenen von maschinellen Hilfen und dem Aufbau einer gefestigten Kompetenz zur Selbststeuerung erfolgt entweder eine Entlassung in die ursprüngliche, familiäre Häuslichkeit oder eine Versorgung in einer Rehabilitations-WG.

Während in den vorangegangenen Behandlungsphasen der 1:1-Versorgung und der Intensiv-WG die Krankenbehandlung und der gesundheitliche Genesungsprozess im Vordergrund gestanden haben, steht bei der Rehabilitations-WG vor allem die Festigung der erlangten Kompetenzen und deren Einbringung in den Alltag im Vordergrund.

Der Gesundheitszustand der Betroffenen ist in dieser Behandlungsphase soweit fortgeschritten, dass die pflegerischen Bedarfe im Rahmen einer allgemeinen ambulant pflegerischen Versorgung gedeckt werden können. Zur Unterstützung einer eigenständigen Lebensführung werden vor allem Unterstützungen bei der Haushaltsführung benötigt. Gegebenenfalls kann die Versorgung durch eine Tagespflege ergänzt werden.

Die für die Erhaltung des Gesundheitszustands erforderlichen Therapien werden weiterhin erbracht. Ergänzt werden die bisherigen therapeutischen Kompetenzen durch sozialtherapeutische Maßnahmen. Diese sollen dazu dienen, den Betroffenen bei der eigenständigen Gestaltung des Tagesablaufs zu unterstützen. Dabei soll der Betroffene wieder Zugang zu gesellschaftlichen Strukturen und eine engere Bindung an das Angehörigenumfeld erhalten.

Die Versorgung in einer Rehabilitations-WG kann entweder eine dauernde Alternative zu einem Leben in der eigenen Familie sein, oder aber auch die endgültige Rückkehr in die Familie vorbereiten. Diese Behandlungsphase soll durch eine gegenseitige Überprüfung der Bedarfe des Betroffenen im Abgleich mit der Leistungsfähigkeit seines familiären Umfeldes klären, welche Leistungen vom familiären Umfeld abgedeckt werden können und welche ergänzenden Hilfestellungen noch erforderlich sind. Entscheidend ist, dass eine Überforderung des familiären Umfeldes vermieden wird.

Mit der Rückkehr in die Familie oder im Falle einer eigenständigen Haushaltsführung ist die Behandlung durch uns abgeschlossen.

Ihr Kontakt zu uns

Wir bieten Ihnen an, aufgrund Ihrer Schilderungen, den ärztlichen Gutachten sowie einem persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen, eine erste Einschätzung zum Versorgungsbedarf und den zur Deckung des Bedarfs erforderlichen Leistungen zu geben.

Sollten wir bei Ascend in der Lage sein, die erforderlichen Bedarfe in einer unserer Versorgungsform zu decken, werden wir Ihnen gerne im Rahmen eines weiteren persönlichen Gesprächs ein individuelles Behandlungsangebot machen und die erforderlichen Maßnahmen und Termine konkret besprechen und verbindlich vereinbaren.

Sollten wir uns nicht in der Lage sehen, selbstständig ein Versorgungsangebot für Ihren Angehörigen anzubieten, werden wir Ihnen die Gründe dafür konkret mitteilen und gleichzeitig, falls Sie es wünschen, Sie bei der weiteren Suche nach einem passenden Versorgungsangebot unterstützen.

Wir wissen um die schwierige Situation in der Sie sich befinden. Sie bei der Bewältigung dieser Situation zu unterstützen und eine gute Versorgung für den Betroffenen zu gewährleisten ist unser Wunsch.

In diesem Sinne hoffen wir, dass wir Ihnen mit dieser Information einen Eindruck zu unserer Arbeit und unseren Motiven vermitteln konnten. Wir bedanken uns für Ihr Interesse an unserer Arbeit und hoffen, dass Sie unter Rufnummer 05724–39 11 78 oder über hilfe@ascend-pflege.de Kontakt zu uns aufnehmen.

Kontaktformular

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Ascend Ambulante Pflege GmbH

Schachtstr. 2

31691 Seggebruch

Vertreten durch:
Sebastian Lemme

Telefon: 05724–39 11 78
Telefax: 05724–39 11 79
E-Mail: info@ascend-pflege.de

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Stadthagen 

Registernummer: HRB 2431

 

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Ascend Ambulante Pflege GmbH

Schachtstraße 2

31691 Seggebruch

Deutschland

Tel.: 05724 39 11 78

E-Mail: info@ascend-pflege.de

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Die Internetseite der Ascend Ambulante Pflege GmbH enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

6. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

7. Rechte der betroffenen Person

8. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren

Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.


Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Schwaben tätig ist, in Kooperation mit den Datenschutz Anwälten der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte erstellt.